§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III, Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme, Aufgaben zu verteilen, die Erfolgserlebnisse ermöglichen, das Selbstvertrauen der Arbeitnehmer zu stärken, strukturiertes Einzelcoaching, Besichtigung des Betriebs und des Arbeitsplatzes,Gespräche mit Vorgesetzten und den Ausbildern tätigen, Problembesprechung mit dem Teilnehmen.
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