1. Schritt - Terminfindung und Analyse
Vereinbaren Sie einen Termin in unserem Hause! Hierbei wird geklärt, ob Sie in den Genuss einer Förderung kommen können.
Weiterhin werden Sie beraten und es wird besprochen, wie der weitere Verlauf ist.
Gemäß der Förderrichtlinien für Arbeitssuchende können Fort- und Weiterbildungen , sowie auch Coaching- und Beratungsmaßnahmen von der Agentur für Arbeit oder den Jobcentern gefördert werden!
Als zertifizierter Bildungsträger sind wir berechtigt, Bildungsgutscheine (BG, für Weiterbildungen) und Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS, für Coaching und Aktivierung) einzulösen und die Finanzierung direkt abzurechnen.
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, sollten Sie folgende Punkte beachten: