
Durch Ablegen der Ausbildereignungsprüfung werden arbeitspädagogische Fähigkeiten nachgewiesen. Der Abschluss dient Ihrer persönlichen beruflichen Weiterentwicklung.
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Qualifikation zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren in nachfolgenden Handlungsfeldern:
Lehrgangsinhalte nach Verordnung für Ausbildereignung gem. AEVO:
- AUSBILDUNGSVORAUSSETZUNGEN PRÜFEN UND PLANEN
– Vorteile und Nutzen der betrieblichen Ausbildung
– Mitwirkung bei Planungen und Entscheidungen
– die Strukturen des Berufsbildungssystems
– Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen
– Prüfung des Betriebes auf Eignung
– Vorbereitende Maßnahmen einschätzen und einsetzen
– Aufgaben der Mitwirkenden abstimmen - AUSBILDUNG VORBEREITEN, BEI DER EINSTELLUNG VON AUSZUBILDENDEN MITWIRKEN
– Ausbildungsplan prozessorientiert erstellen
– Möglichkeiten der betrieblichen Interessensvertretung in der Berufsbildung berücksichtigen
– Ermittlung und Abstimmung des Kooperationsbedarfs
– Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden
– Berufsausbildungsvertrag vorbereiten
– Prüfung der Möglichkeit, im Ausland auszubilden - AUSBILDUNG DURCHFÜHREN
– Lernförderliche Bedingungen schaffen
– Probezeit organisieren, gestalten, bewerten
– Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten
– Ausbildungsmethoden auswählen und einsetzen
– Auszubildende unterstützen
– Zusatzqualifikationen, sowie die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer anbieten
– Konfliktbewältigung, Förderung von sozialer und persönlicher Entwicklung
– Leistungen bewerten, Ergebnisse auswerten, Rückschlüsse ziehen
– Interkulturelle Kompetenzen fördern - AUSBILDUNG ABSCHLIESSEN
– Auszubildende auf die Prüfungen vorbereiten und zu einem erfolgreichen Abschluss führen
– Anmeldung zu Prüfungen veranlassen
– Erstellen eines schriftlichen Zeugnisses auf Grundlage von Leistungsbeurteilungen
– Beratung über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten